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   OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20   

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OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20 (https://dejure.org/2020,14873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2020 - 5 ME 76/20 (https://dejure.org/2020,14873)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - 5 ME 76/20 (https://dejure.org/2020,14873)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Wenn Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn 23).

    Ergibt sich auch danach kein Leistungsunterschied kann - nicht muss - eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale der Vorbeurteilungen erfolgen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 24; Beschluss vom 16.4.2018 - 5 ME 28/18 -, juris Rn. 35).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 11.5.2020 - 5 ME 183/19 - Beschluss vom 13.5.2020 - 5 ME 61/20 -).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32).

    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Der Dienstherr darf das Amt nur dem Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats besteht für eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Konkurrenten regelmäßig ein Anordnungsgrund, weil die Ernennung des Konkurrenten im Falle der Feststellung, dass dieser sich auf der Beförderungsstelle bewährt hat, (grundsätzlich) unumkehrbar wäre und der Konkurrent selbst im Falle der zeitnahen Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens noch immer die Möglichkeit hätte, auf der streitigen Stelle einen Bewährungsvorsprung vor dem unterlegenen Bewerber zu erreichen (Nds. OVG, Beschluss vom 3.1.2017 - 5 ME 157/16 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Hieran wird auch mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris) weiter festgehalten (Nds. OVG, Beschluss vom 3.1.2017, a. a. O., Rn. 19 ff.; Beschluss vom 1.8.2018 - 5 ME 105/18 - Beschluss vom 4.2.2019 - 5 ME 172/18 - Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 -).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    So kann sie zum Beispiel der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren dienstlichen Beurteilungen ergibt, Vorrang einräumen (BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 25, 37).

    Wie unter 1. ausgeführt, kann sie zum Beispiel der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich aus dem Vergleich der aktuellen mit früheren dienstlichen Beurteilungen ergibt, Vorrang einräumen (BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012, a. a. O., Rn. 25, 37).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn 23).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 11.5.2020 - 5 ME 183/19 - Beschluss vom 13.5.2020 - 5 ME 61/20 -).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn 23).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 11.5.2020 - 5 ME 183/19 - Beschluss vom 13.5.2020 - 5 ME 61/20 -).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Ergibt sich auch danach kein Leistungsunterschied kann - nicht muss - eine ausschärfende Betrachtung der Einzelleistungsmerkmale der Vorbeurteilungen erfolgen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 24; Beschluss vom 16.4.2018 - 5 ME 28/18 -, juris Rn. 35).

    Einen solchen Sonderfall hat der beschließende Senat angenommen, wenn in einer Vergleichsgruppe, die aus einer Vielzahl von Beamten besteht, mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Plausibilisierung von Gesamturteilen bei im Ankreuzverfahren erfolgten Einzelbewertungen Vorbeurteilungen wegen mangelnder Plausibilisierung des Gesamturteils fehlerhaft sind und ein Verzicht auf die Neuerstellung der Vorbeurteilungen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und zur Vermeidung gegebenenfalls monatelanger Neubeurteilungsverfahren mit ungewissem Ausgang sowie der grundsätzlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer faktischen Unmöglichkeit der erneuten Erstellung der Vorbeurteilungen geboten ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.4.2018, a. a. O., Rn. 28 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2016 - 5 ME 76/16

    Beschwerde im Verfahren um die Besetzung der Schulleiterstelle an einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn 23).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010, a. a. O., Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014, a. a. O., Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 11.5.2020 - 5 ME 183/19 - Beschluss vom 13.5.2020 - 5 ME 61/20 -).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20
    Hieran wird auch mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris) weiter festgehalten (Nds. OVG, Beschluss vom 3.1.2017, a. a. O., Rn. 19 ff.; Beschluss vom 1.8.2018 - 5 ME 105/18 - Beschluss vom 4.2.2019 - 5 ME 172/18 - Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14

    Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endgrundgehalt; Streitwert

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 10.07

    Verkürzung der Probezeit; Probezeitbeurteilung; Laufbahnprüfung;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 5 ME 36/15

    Auswahlentscheidung; Beamter auf Probe; Beförderung; Beförderungsreife;

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2024 - 5 ME 94/23

    Aufbewahrung; Beurteilungsbeitrag; Bewerbungsverfahrensanspruch; Endphase;

    Zwar hat der beschließende Senat einen solchen Sonderfall angenommen, wenn in einer Vergleichsgruppe, die aus einer Vielzahl von Beamten besteht, mit Blick auf eine frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn. 11, 30 ff.; Beschluss vom 21.12.2016 - BVerwG 2 VR 1.16-, juris Rn. 38 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 2.3.2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 11 ff.) zur Plausibilisierung von Gesamturteilen bei im Ankreuzverfahren erfolgten Einzelbewertungen Vorbeurteilungen wegen mangelnder Plausibilisierung des Gesamturteils fehlerhaft sind und ein Verzicht auf die Neuerstellung der Vorbeurteilungen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität und zur Vermeidung gegebenenfalls monatelanger Neubeurteilungsverfahren mit ungewissem Ausgang sowie der grundsätzlich erhöhten Wahrscheinlichkeit einer faktischen Unmöglichkeit der erneuten Erstellung der Vorbeurteilungen geboten ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.4.2018 - 5 ME 281/18 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 22.5.2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21

    Ausblenden; Auswahlverfahren; Begünstigung; Bewerber;

    An dieser Einschätzung hält der Senat weiter fest (ebenso bereits Nds. OVG, Beschluss vom 7.9.2021 - 5 ME 93/21 -, n. v., Beschluss vom 18.6.2021 - 5 ME 3/21 -, n. v., Beschluss vom 20.5.2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 50, Beschl. v. 27.11.2019 - 5 ME 158/19 -, n. v., Beschluss vom 27.7.2017 - 5 ME 23/17 -, juris Rn. 18; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5.5.2017 - 2 B 10279/17 -, juris Rn. 21, Beschluss vom 16.3.2017 - 10 B 11626/16 -, juris Rn. 3 ff.; Herrmann, NVwZ 2017, 105; Lorse, NVwZ 2017, 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    Aus diesem Umstand ergebe sich aber gerade keine Homogenität beider Beurteilungen, da weder die Beurteilungsrichtlinie noch die verwendeten Vordrucke die unterschiedlichen Zielsetzungen von Probezeit- und Regelbeurteilung beseitigen könnten (NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 17; ebenso NdsOVG, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 5 ME 187/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Hieran hat der beschließende Senat auch mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris) weiter festgehalten (Nds. OVG, Beschluss vom 3.1.2017, a. a. O., Rn 19 ff.; Beschluss vom 1.8.2018 - 5 ME 105/18 - Beschluss vom 4.2.2019 - 5 ME 172/18 - Beschluss vom 27.11.2019 - 5 ME 158/19 - Beschluss vom 22.5.2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2022 - 10 S 43.21

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Beförderungsgleiche Maßnahme;

    Insbesondere kann aus dem Fehlen einer solchen Vorbeurteilung regelmäßig nicht geschlossen werden, dass die betroffene Person im vorletzten Regelbeurteilungszeitraum keine für die Eignung im Beförderungsamt relevante Leistungsentwicklung durchlaufen hat (a.A. im Fall vorausgehender Probezeit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 5 ME 76/20 -, juris Rn. 47).
  • VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel;

    Nach der Rechtsprechung des Nds. OVG, der sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, besteht für eine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Konkurrenten regelmäßig ein Anordnungsgrund, weil die Ernennung des Konkurrenten im Falle der Feststellung, dass dieser sich auf der Beförderungsstelle bewährt hat, (grundsätzlich) unumkehrbar wäre und der Konkurrent selbst im Falle der zeitnahen Übertragung nur des umstrittenen Dienstpostens noch immer die Möglichkeit hätte, auf der streitigen Stelle einen Bewährungsvorsprung vor dem unterlegenen Bewerber zu erreichen (Nds. OVG, Beschluss 22.05.2020 - 5 ME 76/20 - juris und vom 03.1.2017 - 5 ME 157/16 - juris m. w. N.).
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